Kämpfen Sie mit Fördermitteln im Fachchinesisch? Wir übersetzen komplexe Richtlinien in verständliche Möglichkeiten für Ihr Unternehmen. Staatliche Förderung leicht gemacht – Ihr Erfolgspartner, den Sie sich schon vor Jahren gewünscht hätten.
Noch unsicher bei Zuschüssen? Wir machen den Weg frei – von der Auswahl des richtigen Programms bis zur erfolgreichen Antragstellung. Lassen Sie sich nicht von komplexen Prozessen abschrecken – wir bringen Ihre Innovationen, Digitalisierung und nachhaltigen Projekte auf Erfolgskurs!
Nikola Blum - zertifizierte Fördermittelexpertin für KMU
Unternehmen, die in Ihre Zukunft investieren
Unser Kundenprofil umfasst kleine und mittelständische Unternehmen, die sich mutig neuen Herausforderungen stellen. Sie investieren in die Digitalisierung ihrer Prozesse, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Ebenso suchen sie nach Wegen, um talentierte Mitarbeiter zu gewinnen und zu binden. Innovationen, Forschung und Entwicklung treiben sie voran, um neue Produkte und Dienstleistungen zu schaffen. Der Technologietransfer sowie die Künstliche Intelligenz sind weitere wichtige Themen, mit denen sie sich befassen. Und natürlich ist auch das Thema Nachhaltigkeit fest in ihrer Agenda verankert.
Sie fragen sich, wie stelle ich einen Förderantrag? Wo kann man Fördermittel beantragen?

Spielend leicht zu Ihren Zuschüssen, das muss kein Traum bleiben?
Wir nehmen Ihnen die Recherche nach Zuschüssen ab.
Im Februar 2024 habe ich eine frische Abschlussprüfung mit Zertifizierung als Fördermittelmanager für Unternehmen abgeschlossen
Willkommen aus Herrsching am Ammersee!
Nikola Blum - zertifizierte Fördermittelexperten für KMU
Sie fragen sich, wie finde ich die richtigen Fördermittel? Warum Fördermittel suchen?
Unser Herzensprojekt: Wachstum für KMU durch Subventionen
Klicken Sie / Herausforderungen
In der heutigen Geschäftswelt stehen kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) vor zahlreichen Herausforderungen, wenn es darum geht, ihr volles Wachstumspotenzial auszuschöpfen. Ein wesentlicher Aspekt dabei sind staatliche Subventionen, die oft der Schlüssel zu weiterem Erfolg und Expansion sein können. Doch der Weg zu diesen Fördermitteln ist häufig mit einem hohen Zeitaufwand und komplexen bürokratischen Hürden verbunden.
Klicken Sie / Zugang zu Subventionen
Hier setzt unser Herzensprojekt an: Wir haben erkannt, dass es nur wenige Berater gibt, die sich mit der notwendigen Hingabe und Expertise für die Förderung von KMUs einsetzen. Oft werden kleinere Investitionen für Beratungen nicht angenommen, sondern erst ab Summen von 200.000 Euro. Unser Ziel ist es, den Zugang zu Subventionen so einfach und effizient wie möglich zu gestalten. Wir übernehmen für Sie den zeitaufwändigen Prozess, damit Sie sich voll und ganz auf das Wachstum Ihres Unternehmens konzentrieren können.
Nikola Blum -zertifizierte Fördermittelexpertin für KMU

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Ihr Kurzanliegen gerne per Email mit Kontaktdaten. Ich melde mich innerhalb 48 Stunden bei Ihnen zurück. Checkliste

Unser effizienter, transparenter und entlastender Service

Effizient
Wir finden schnell das passende Förderinstrument für Ihr Unternehmen.

Transparent
Unser Beratungsprozess ist klar strukturiert und leicht verständlich.

Entlastend
Wir nehmen Ihnen den zeitaufwendigen bürokratischen Aufwand ab.
Verantwortungsvoll mit öffentlichen Geldern
Als Fördermittelberater tragen wir große Verantwortung. Mit unserem betriebswirtschaftlichen und volkswirtschaftlichen Wissen setzen wir öffentliche Gelder gezielt ein, um den Mittelstand zu stärken und positive gesamtwirtschaftliche Impulse zu geben.
Ihr Schlüssel zu mehr Wachstum: Mit unserer Förderlösung heben wir Ihr Unternehmen auf die nächste Stufe.

Was kostet eine Fördermittelberatung?

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Wer vergibt Fördermittel?

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Was macht ein Fördermittelberater?

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Welche Förderprogramme gibt es?

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Wissen, das Sie nicht googeln können

Wie kommt man an Fördermittel?

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Dabei ist uns die Zusammenarbeit mit Ihnen besonders wichtig, denn nur gemeinsam können wir die besten Ergebnisse erzielen.

Wie lange die Beantragung dauert? - ohne detaillierte projektbezogene Informationen.

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Kostenfreie Erstberatung

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Welche Praxisbeispiele / Erfolgsgeschichten gibt es ?

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Branchenspezifische Lösungen

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Entdecken Sie, wie wir Ihnen dabei helfen können, Ihr Unternehmen voranzubringen.

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Maximieren Sie Ihre Chancen auf Fördermittel und Zuschüsse für Ihr Unternehmen.
Vorbereitung der Antragsunterlagen
Wir helfen Ihnen dabei, alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zusammenzustellen und die Projektbeschreibung strukturiert aufzubereiten.
Erstellung des Förderantrags
Gemeinsam füllen wir die Antragsformulare aus, beschreiben detailliert Ihr Projekt, dessen Ziele und den geplanten Nutzen, und erstellen einen präzisen Finanzierungsplan.
Einreichung und Nachverfolgung
Gemeinsam reichen wir den Antrag fristgerecht ein und kommunizieren mit der Förderstelle.
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Über mich
Mein Weg zur Unternehmensberaterin
Meine Ausbildung zur Bankkauffrau und Erfahrungen in Vertrieb und Marketing haben mich auf meinen Weg als Unternehmensberaterin geführt. Ich erkannte, dass viele Unternehmen Schwierigkeiten haben, relevante Fördermöglichkeiten zu finden. 2024 schloss ich meine Zertifizierung als Fördermittelmanagerin ab und kann Unternehmen seitdem gezielt beraten.
Meine Arbeit basiert auf Ehrlichkeit, Vertrauen und gemeinsamen Erfolg. Durch mein Netzwerk und meine Expertise können Unternehmen Zeit sparen und sich auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren.
Warum ich Fördermittel-Managerin bin
Ich liebe es, Unternehmen auf ihrem Weg zum Erfolg zu begleiten. Meine Leidenschaft liegt darin, ihre Visionen zu verstehen und sie bei der Verwirklichung zu unterstützen. In der heutigen Zeit bieten Fördermittel großartige Chancen, die oft ungenutzt bleiben. Dabei geht es nicht nur um finanzielle Unterstützung, sondern um die Möglichkeit, gemeinsam zu wachsen und nachhaltige Erfolge zu erzielen. Mein Antrieb ist es, mit Unternehmen zusammenzuarbeiten und deren Potenzial voll auszuschöpfen, damit sie nicht nur bestehen, sondern erfolgreich werden können. Gemeinsam schaffen wir Wachstum und Erfolg – Schritt für Schritt.
Bereit für den nächsten Schritt?
Um sicherzustellen, dass wir jedem Kunden die bestmögliche individuelle Betreuung bieten können, nehmen wir nur eine begrenzte Anzahl an neuen Projekten pro Jahr an. Wir bitte um Ihr Verständnis für diese Maßnahme, die es uns ermöglicht, uns voll und ganz auf Ihre Bedürfnisse zu konzentrieren und exzellente Ergebnisse zu erzielen.
Impressum
Nikola Blum Summerstr. 30 82211 Herrsching am Ammersee.
Email: nb@nikolablum.de
USt.-IdNr. DE330718106
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Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt:
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 08/2024
Nikola Blum
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich
Sofern Sie (nachfolgend: „Vertragspartner“) von Nikola Blum (nachfolgend: „Dienstleister“), Summerstr. 30, 82211 Herrsching:
· Newsletter oder Mailings beziehen,
· die Dienste/Dienstleistungen des Dienstleisters in Anspruch nehmen,
· Beratungs- oder Coachingverträge mit dem Dienstleister eingehen,
· oder Seminare/Veranstaltungen beim Dienstleister buchen,
wird die ausschließliche Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vereinbart. Die Inanspruchnahme der Angebote des Dienstleisters ohne vorherige Anerkennung dieser AGB ist nicht gestattet.
Sie bestätigen vor Inanspruchnahme der Dienste und Dienstleistungen des Dienstleisters, Unternehmer im Sinne des § 14 BGB zu sein und ausschließlich zum Zweck des Auf- bzw. Ausbaus Ihrer (neben-)gewerblichen Tätigkeit diese Dienste in Anspruch zu nehmen bzw. diesbezügliche Verträge mit dem Dienstleister einzugehen.
Alle zwischen Ihnen und dem Dienstleister im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich aus diesen Bedingungen und aus individuellen Absprachen.
Maßgeblich ist die jeweils vor Inanspruchnahme der Dienste/Dienstleistungen des Dienstleisters gültige Fassung dieser AGB.
Abweichende Bedingungen des Vertragspartners akzeptiert der Dienstleister nicht. Dies gilt auch, wenn der Dienstleister der Einbeziehung nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 2 Vertragsgegenstand
Der Dienstleister bietet seinen Vertragspartnern Coachings, Seminare und Beratungsleistungen in den Bereichen Fördermittelberatung und Unternehmensberatung an. Diese Dienstleistungen können multimedial, videobasiert, telefonisch oder stationär erfolgen. Die Dienstleistungen werden, je nach Buchung, standardisiert oder individualisiert erbracht. Die genaue Leistungsbeschreibung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
Der Dienstleister erbringt Dienstleistungen im Bereich der Fördermittelberatung, des Coachings und der Unternehmensberatung. Es wird ausdrücklich kein bestimmter Erfolg geschuldet, es sei denn, es wurde eine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen. Insbesondere können nur Prognosen über den Erfolg von Maßnahmen abgegeben werden, basierend auf Erfahrungswerten. Eine erfolgsabhängige Vergütung wird nur dann gezahlt, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
In Bezug auf die Inhalte eines Coaching-, Dienstleistungs- oder Beratungsvertrags steht dem Dienstleister ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
Der Vertragspartner ist verpflichtet, im Rahmen des Vertragsverhältnisses mitzuwirken. Er wird die erforderlichen Mitwirkungshandlungen auf erstes Anfordern des Dienstleisters unverzüglich erbringen.
§ 3 Vertragsschluss
Die Präsentation und Bewerbung der Dienste/Dienstleistungen des Dienstleisters auf dessen Webseiten, in Broschüren oder innerhalb von Werbeanzeigen (z. B. auf Facebook) stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar.
Der Vertragsschluss zwischen Ihnen und dem Dienstleister kann schriftlich, fernmündlich (Videochat, Telefon) oder durch elektronische Kommunikation erfolgen. Erfolgt der Vertragsschluss fernmündlich oder elektronisch, erhalten Sie auf Wunsch eine schriftliche Bestätigung des Vertragsinhalts, es sei denn, es wurde anders vereinbart.
Fernmündliche Verträge kommen durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Sie willigen ein, dass der Dienstleister das Telefonat oder den Videochat zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnen darf, sofern dies im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zulässig ist. Die Aufzeichnung erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Vertragspartners, die jederzeit widerrufen werden kann.
Der Dienstleister wird den Zugang Ihrer über die Webseiten oder andere Kommunikationswege abgegebenen Bestellungen und Aufträge unverzüglich per E-Mail bestätigen. In einer solchen E-Mail liegt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung, es sei denn, darin wird ausdrücklich die Annahme erklärt oder es wird Ihnen unmittelbar Zugang zu der bestellten Dienstleistung (z. B. Zugang zu einer passwortgeschützten Teilnehmerplattform) gewährt.
Sollte die Erbringung der von Ihnen bestellten Dienstleistungen aus technischen oder anderen Gründen nicht möglich sein, wird der Dienstleister von einer Annahmeerklärung absehen. In diesem Fall kommt kein Vertrag zustande, und der Dienstleister wird Sie unverzüglich informieren und gegebenenfalls bereits erhaltene Zahlungen unverzüglich zurückerstatten.
§ 4 Leistungsumfang, Durchführung und Erfüllung
Der Dienstleister wird die vereinbarten Beratungs-, Coaching- und sonstigen Dienstleistungen nach bestem Wissen und Gewissen und mit der erforderlichen Sorgfalt erbringen. Ein bestimmter Erfolg wird nicht geschuldet, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.
Die Art und Weise der Durchführung der Dienstleistungen richtet sich nach dem im jeweiligen Vertrag festgelegten Leistungsumfang. Die Dienstleistungen können in verschiedenen Formaten erbracht werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf multimediale, videobasierte, telefonische oder stationäre Formate.
Der Dienstleister ist berechtigt, sich zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten der Hilfe Dritter/Dienstleister zu bedienen. Der Dienstleister bleibt jedoch gegenüber dem Vertragspartner für die Erfüllung der Pflichten verantwortlich.
Es besteht Einigkeit, dass der Dienstleister, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart, die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werkes schuldet.
Der Vertragspartner verpflichtet sich, alle erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen notwendig sind. Dazu gehören insbesondere:
· Unternehmensinformationen: Vollständige Angaben zu rechtlichen, steuerlichen und finanziellen Aspekten des Unternehmens, einschließlich aktueller Geschäftsberichte, Jahresabschlüsse, Steuerbescheide und relevante Registrierungsdokumente.
· Projektbezogene Informationen: Detaillierte Beschreibungen der Projekte oder Vorhaben, für die Fördermittel beantragt werden sollen, einschließlich Projektpläne, Budgets, Zeitpläne und prognostizierte wirtschaftliche Auswirkungen.
· Vergangene Fördermittel: Informationen zu bisher erhaltenen Fördermitteln, einschließlich Förderbescheide, Verwendungsnachweise und Berichte über die Verwendung der Mittel.
· Sonstige relevante Dokumente: Alle weiteren Dokumente, die für die Fördermittelbeantragung oder -verwaltung relevant sind, wie z. B. Marketingpläne, Marktanalysen, technische Gutachten oder Machbarkeitsstudien.
Der Vertragspartner ist dafür verantwortlich, dass alle bereitgestellten Informationen und Dokumente vollständig, aktuell und korrekt sind. Änderungen oder Aktualisierungen dieser Dokumente müssen unverzüglich mitgeteilt werden. Fehlerhafte oder unvollständige Angaben können die Leistungserbringung beeinträchtigen und zu Verzögerungen führen. In solchen Fällen bleibt der Vergütungsanspruch des Dienstleisters unberührt.
Ist der Dienstleister gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen, und stammen die Hinderungsgründe aus der Sphäre des Vertragspartners, bleibt der Vergütungsanspruch des Dienstleisters unberührt.
§ 5 Vergütung, Zahlungsbedingungen und Verzug
· Vergütung: Sämtliche Preisangaben verstehen sich als Nettopreise und beinhalten nicht die gesetzliche Umsatzsteuer, die zusätzlich in der jeweils gültigen Höhe berechnet wird.
Zahlungsbedingungen:
· Grundsatz: Die Vergütung für die Dienstleistungen des Dienstleisters ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags in voller Höhe fällig, es sei denn, es wurde eine andere individualvertragliche Absprache getroffen.
· Ausnahmen: In bestimmten Fällen, wie bei vereinbarten monatlichen Abrechnungen oder Erfolgshonoraren, gelten abweichende Zahlungsmodalitäten, die individuell im Vertrag festgelegt werden.
· Zahlungsziel bei abweichender Vereinbarung: In Fällen, in denen eine andere Zahlungsmodalität vereinbart wurde (z. B. monatliche Abrechnung oder Erfolgshonorare), sind diese Zahlungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu leisten.
· Zahlungsart: Die Zahlung erfolgt ausschließlich per Überweisung auf ein vom Dienstleister angegebenes Konto. Die entsprechenden Kontodetails werden dem Vertragspartner nach Vertragsabschluss mitgeteilt.
Verzug:
· Fristen für die Leistungserbringung beginnen erst, nachdem der Rechnungsbetrag bei Auftragserteilung vollständig beim Dienstleister eingegangen ist und die für die Dienstleistungen notwendigen Daten vollständig vorliegen sowie die erforderlichen Mitwirkungshandlungen des Vertragspartners komplett erbracht sind.
· Ist der Vertragspartner mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich der Dienstleister vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
· Bei Zahlungsverzug ist der Dienstleister berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
· Ist der Vertragspartner im Fall der Ratenzahlung mit einer fälligen Zahlung in Verzug, ist der Dienstleister berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Der Dienstleister wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend machen. Ersparte Aufwendungen werden dabei in Abzug gebracht.
Leistungserbringung:
· Die Leistungserbringung erfolgt zu den im Hauptvertrag mit dem Vertragspartner festgelegten Zeitpunkten. Abweichungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
§ 6 Haftung
Der Dienstleister haftet für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesen Fällen auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen.
Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
Haftungsausschluss für Erfolg und Fördermittelbewilligung: Der Dienstleister übernimmt keine Haftung für den Erfolg der Beratungsleistungen oder für die Bewilligung von Fördermitteln. Es wird keine Garantie dafür übernommen, dass durch die Beratungs- und Unterstützungsleistungen des Dienstleisters bestimmte Ergebnisse erzielt oder Fördermittel bewilligt werden. Die Entscheidung über die Vergabe von Fördermitteln liegt allein bei den zuständigen Förderstellen und Behörden.
Es wird weiterhin klargestellt, dass folgende Leistungen nicht Bestandteil der Unterstützung sind:
• Rechtliche Beratung oder rechtliche Vertretung in jeglicher Form.
• Finanzielle oder buchhalterische Analysen und Beratungen.
• Die Verwaltung und Umsetzung des Förderprojekts, einschließlich des vollständigen
Projektmanagements des Förderprojekts.
• Erstellung von technischen Dokumentationen oder Spezifikationen.
• Offizielle Vertretung des Kunden bei behördlichen oder staatlichen Stellen.
• Steuerliche Beratung.
§ 7 Geheimhaltungspflicht
· Vertrauliche Informationen: Beide Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die sie im Rahmen dieses Vertrages erhalten, geheim zu halten und ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei nicht an Dritte weiterzugeben. Eine Ausnahme besteht für die Weitergabe an Dritte oder Dienstleister, die vom Dienstleister zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten hinzugezogen werden, vorausgesetzt, diese Dritten werden in gleicher Weise zur Geheimhaltung verpflichtet.
· Verpflichtung zur Geheimhaltung: Beide Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die sie im Rahmen dieses Vertrages erhalten, geheim zu halten und ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei nicht an Dritte weiterzugeben.
· Bestehende Geheimhaltungsvereinbarung: Die Parteien bestätigen, dass die im Vorfeld dieses Vertrages geschlossene Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) weiterhin gültig ist und in vollem Umfang Anwendung findet. Diese Geheimhaltungsvereinbarung bleibt auch nach Beendigung dieses Vertrages in Kraft.
· Dauer der Geheimhaltung: Die Verpflichtung zur Geheimhaltung besteht über die Laufzeit dieses Vertrages hinaus, bis die vertraulichen Informationen allgemein bekannt werden oder die andere Partei die Informationen freigibt.
§ 8 Datenschutz, Einwilligung in Datenverarbeitung und Kontaktaufnahme
· Datenschutz und Datenschutzerklärung: Der Schutz personenbezogener Daten hat für den Dienstleister höchste Priorität. Der Dienstleister informiert daher separat in der Datenschutzerklärung über die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten sowie über die diesbezüglichen Rechte der Betroffenen. Sie bestätigen, die Datenschutzerklärung des Dienstleisters vor Inanspruchnahme der Dienste zur Kenntnis genommen zu haben und damit einverstanden zu sein.
· Einwilligung in Kontaktaufnahme: Sie willigen widerruflich in die Kontaktaufnahme durch den Dienstleister im Wege von Fernkommunikationsmitteln ein (z. B. E-Mail, SMS, Telefon, Messenger-Dienste). Sollten Sie einer Kontaktaufnahme durch den Dienstleister widersprechen, müssen Sie dafür eine E-Mail an nb@nikolablum.de zukommen lassen. In Ihrer Widerspruchs-E-Mail sind sämtliche Kontaktmöglichkeiten von Ihnen zu benennen, über die der Dienstleister Sie nicht mehr kontaktieren darf. Diesbezügliche Unvollständigkeit geht nicht zu Lasten des Dienstleisters. Maßgeblich ist der tatsächliche Eingang Ihrer E-Mail beim Dienstleister.
· Einwilligung in Datenverarbeitung: Sie willigen widerruflich in die Speicherung und Verarbeitung sämtlicher von Ihnen beim Dienstleister hinterlassenen personenbezogenen Daten (z. B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, finanzielle Verhältnisse) ein. Sie willigen ebenfalls widerruflich in den Einsatz von Cookies innerhalb der Dienste des Dienstleisters, in die Auswertung, Speicherung und Zusammenführung Ihres Nutzerverhaltens sowie in die Verarbeitung und Übermittlung Ihrer beim Dienstleister hinterlassenen personenbezogenen Daten und Nutzerprofile zu Marketing- und Werbezwecken an dritte Unternehmen, auch aus Nicht-EU/EWR-Staaten, ein. Für den Widerruf gilt Absatz 2 sowie die Datenschutzbestimmungen des Dienstleisters.
§ 9 Widerrufsrecht
Der Dienstleister geht ausschließlich Verträge mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB ein. Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei fernmündlich mit Unternehmern eingegangenen Verträgen.
§ 10 Kündigung, Laufzeit
Der Vertrag wird für die im jeweiligen Hauptvertrag vereinbarte Laufzeit fest geschlossen. Vorzeitige oder freie Kündigungsrechte des Vertragspartners innerhalb der Vertragslaufzeit werden ausgeschlossen.
Das Recht zur fristlosen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt unberührt.
Im Fall der vorzeitigen Kündigung des Vertragspartners aus wichtigem Grund bleibt der Vergütungsanspruch des Dienstleisters unberührt. Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Dienstleister kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Im Falle einer Kündigung werden die bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachten Leistungen vollständig vergütungspflichtig. Sollte der Vertragspartner den Vertrag ohne wichtigen Grund vorzeitig kündigen oder sollte der Dienstleister aus wichtigem Grund kündigen, bleibt der Vergütungsanspruch des Dienstleisters für bereits erbrachte Leistungen bestehen. Darüber hinaus behält der Dienstleister den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen für noch nicht erbrachte Leistungen. Bereits begonnene Arbeiten werden auf Wunsch des Vertragspartners gegen Zahlung einer angemessenen Vergütung bis zu einem sinnvoll abschließbaren Punkt weitergeführt und abgeschlossen.
§ 11 Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Geschäftssitz des Dienstleisters, sofern der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der zuständige Gerichtsstand des Geschäftssitzes des Dienstleisters (Amtsgerichtsbezirk Starnberg).
EU-Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home.chooseLanguage
Eine E-Mail können Sie über unser Kontaktformular stellen.
Verbraucher­streit­beilegung/Universal­schlichtungs­stelle
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Webdesign: Nikola Blum
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FAQ
Allgemeine Fragen:
Was sind Fördermittel und wie funktionieren sie?
Fördermittel sind finanzielle Unterstützungen, die von öffentlichen Institutionen, Stiftungen oder anderen Organisationen bereitgestellt werden, um Projekte, Unternehmen oder Initiativen zu unterstützen. Sie können als Zuschüsse, Darlehen oder Bürgschaften vergeben werden und dienen dazu, Innovationen, Wachstum, Umweltschutz oder andere förderwürdige Ziele zu fördern. Die Antragsteller müssen meist bestimmte Voraussetzungen erfüllen und den Zweck der Mittelverwendung nachweisen.
Wer kann Fördermittel beantragen?
Fördermittel können von unterschiedlichen Zielgruppen beantragt werden, darunter Unternehmen, Start-ups, Forschungseinrichtungen, gemeinnützige Organisationen und Privatpersonen. Die genaue Zielgruppe hängt von den spezifischen Anforderungen des jeweiligen Förderprogramms ab.
Welche Arten von Fördermitteln gibt es?
Es gibt verschiedene Arten von Fördermitteln, darunter:
  • Zuschüsse: Finanzielle Mittel, die nicht zurückgezahlt werden müssen.
  • Darlehen: Kredite mit vergünstigten Konditionen.
  • Bürgschaften: Garantien für Kredite.
  • Steuererleichterungen: Steuerliche Vorteile für bestimmte Investitionen.
  • Sachleistungen: Bereitstellung von Infrastruktur oder Equipment.
Wie finde ich heraus, ob mein Unternehmen förderfähig ist?
Um herauszufinden, ob Ihr Unternehmen förderfähig ist, sollten Sie:
  • Die Anforderungen der jeweiligen Förderprogramme prüfen.
  • Eine Fördermittelberatung in Anspruch nehmen.
  • Sich über Branchenverbände und Kammern informieren.
  • Online-Recherchen auf Förderportalen durchführen.
Welche Unterlagen benötige ich für einen Förderantrag?
Die erforderlichen Unterlagen variieren je nach Förderprogramm, typischerweise benötigen Sie jedoch:
  • Einen detaillierten Projektplan oder Businessplan.
  • Finanzierungspläne und Budgetübersichten.
  • Nachweise über die Unternehmensgründung und -registrierung.
  • Jahresabschlüsse und betriebswirtschaftliche Auswertungen.
  • Ggf. Nachweise über bereits erhaltene Förderungen.
Förderprogramme:
Welche Förderprogramme gibt es für Start-ups?
Start-ups können auf verschiedene Förderprogramme zugreifen, darunter:
  • Existenzgründungszuschüsse.
  • Start-up-Accelerator-Programme.
  • Innovationsgutscheine.
  • Gründungskredite und Beteiligungskapital.
Gibt es spezielle Fördermittel für KMUs?
Ja, es gibt zahlreiche Fördermittel speziell für kleine und mittlere Unternehmen (KMUs), wie z.B.:
  • ERP-Darlehen.
  • KMU-Innovationsgutscheine.
  • Investitionszuschüsse.
  • Beratungsförderungen.
Welche Fördermöglichkeiten gibt es für Umwelt- und Nachhaltigkeitsprojekte?
Für Umwelt- und Nachhaltigkeitsprojekte gibt es Förderungen wie:
  • Zuschüsse für energieeffiziente Maßnahmen.
  • Förderungen für erneuerbare Energien.
  • Umweltinnovationsprogramme.
  • Förderungen für nachhaltige Mobilität und Ressourcenschonung.
Welche staatlichen Förderprogramme stehen zur Verfügung?
Staatliche Förderprogramme umfassen:
  • Programme der KfW-Bankengruppe.
  • Zuschüsse und Kredite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
  • Innovationsförderungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF).
  • Regionale Förderbanken und Landesförderinstitute.
Gibt es regionale Förderprogramme?
Ja, neben bundesweiten Förderungen bieten auch Bundesländer und Regionen spezifische Programme an, die auf regionale Besonderheiten und Bedürfnisse zugeschnitten sind.
Antragsverfahren:
Wie läuft der Antragsprozess ab?
Der Antragsprozess umfasst mehrere Schritte:
  1. Prüfung der Förderfähigkeit und Auswahl des passenden Programms.
  1. Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen.
  1. Einreichung des Antrags bei der zuständigen Förderstelle.
  1. Prüfung des Antrags durch die Förderstelle.
  1. Entscheidung und Mitteilung über die Bewilligung oder Ablehnung.
Welche Fristen muss ich beachten?
Fördermittelanträge haben oft feste Fristen, die von Programm zu Programm variieren. Es ist wichtig, sich frühzeitig über die jeweiligen Deadlines zu informieren und den Antrag rechtzeitig einzureichen.
Wie lange dauert die Bearbeitung eines Förderantrags?
Die Bearbeitungszeit variiert je nach Programm und Komplexität des Antrags, sie kann von wenigen Wochen bis zu mehreren Monaten reichen.
Was passiert, wenn mein Antrag abgelehnt wird?
Bei Ablehnung können Sie in der Regel eine Begründung einfordern und den Antrag überarbeiten oder sich nach alternativen Fördermöglichkeiten umsehen. Manchmal besteht auch die Möglichkeit eines Widerspruchs.
Kann ich mehrere Fördermittel gleichzeitig beantragen?
Ja, es ist oft möglich, mehrere Fördermittel parallel zu beantragen, solange sie sich nicht gegenseitig ausschließen und die Gesamtfinanzierung nachvollziehbar bleibt.
Finanzierung:
Wie hoch ist die Förderquote?
Die Förderquote, also der Anteil der Kosten, der durch Fördermittel abgedeckt wird, variiert je nach Programm und kann zwischen 10% und 100% liegen.
Müssen Fördermittel zurückgezahlt werden?
Zuschüsse müssen in der Regel nicht zurückgezahlt werden, während Darlehen und Kredite zu den vereinbarten Konditionen zurückgezahlt werden müssen.
Wie erfolgt die Auszahlung der Fördermittel?
Die Auszahlung erfolgt meist in Tranchen, entsprechend dem Projektfortschritt, oder nach Vorlage von Nachweisen über die Mittelverwendung.
Kann ich Fördermittel mit anderen Finanzierungsformen kombinieren?
Ja, oft können Fördermittel mit anderen Finanzierungsformen wie Bankkrediten oder Eigenkapital kombiniert werden.
Gibt es steuerliche Vorteile durch Fördermittel?
Ja, in manchen Fällen können Fördermittel steuerliche Vorteile bieten, wie z.B. die Möglichkeit, Investitionsabzugsbeträge zu nutzen oder Förderungen steuerfrei zu erhalten.
Spezielle Fälle:
Was muss ich bei internationalen Fördermitteln beachten?
Bei internationalen Fördermitteln sollten Sie die speziellen Anforderungen und Regelungen des jeweiligen Programms beachten, einschließlich Sprache, Rechtsvorschriften und Abrechnungsmodalitäten.
Gibt es Fördermittel für bestimmte Branchen?
Ja, es gibt branchenspezifische Fördermittel für Bereiche wie Technologie, Gesundheitswesen, Landwirtschaft, Kultur und Kreativwirtschaft.
Wie kann ich Fördermittel für Forschungs- und Entwicklungsprojekte erhalten?
Fördermittel für Forschungs- und Entwicklungsprojekte können über Programme wie das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) oder EU-Programme wie Horizon Europe beantragt werden.
Welche Fördermöglichkeiten gibt es für Digitalisierungsvorhaben?
Für Digitalisierungsvorhaben gibt es Programme wie „go-digital“ oder Förderungen im Rahmen der KfW-Digitalisierungs- und Innovationskredite.
Gibt es Fördermittel für Bildungs- und Weiterbildungsprojekte?
Ja, es gibt Fördermittel für Bildungs- und Weiterbildungsprojekte, z.B. über das Bundesministerium für Bildung und Forschung oder regionale Bildungsinitiativen.
Nach dem Erhalt:
Welche Pflichten habe ich nach dem Erhalt von Fördermitteln?
Nach dem Erhalt von Fördermitteln sind Sie verpflichtet, die Mittel zweckgebunden zu verwenden, regelmäßig Bericht zu erstatten und Nachweise über die Mittelverwendung zu erbringen.
Wie dokumentiere ich den Einsatz der Fördermittel?
Dokumentieren Sie den Einsatz der Fördermittel durch detaillierte Aufzeichnungen, Rechnungen, Belege und Berichte, um die ordnungsgemäße Verwendung nachweisen zu können.
Was passiert, wenn ich die Fördermittel nicht zweckgemäß verwende?
Bei zweckwidriger Verwendung können die Fördermittel zurückgefordert werden und es können rechtliche Konsequenzen drohen.
Wie überprüft die Fördermittelstelle die Verwendung der Mittel?
Die Fördermittelstelle überprüft die Verwendung durch regelmäßige Berichte, Vor-Ort-Kontrollen und Prüfung der eingereichten Nachweise und Belege.
Kann ich nach Abschluss eines Projekts erneut Fördermittel beantragen?
Ja, nach Abschluss eines Projekts können Sie grundsätzlich erneut Fördermittel für neue Vorhaben beantragen, sofern die Bedingungen des neuen Programms erfüllt sind.
Beratung und Unterstützung:
Wer kann mir bei der Beantragung von Fördermitteln helfen?
Fördermittelberater, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und spezialisierte Dienstleister können Sie bei der Beantragung von Fördermitteln unterstützen.
Was kostet die Beratung für Fördermittel?
Die Kosten für die Beratung variieren und können als Stundenhonorar, Pauschalbetrag oder erfolgsabhängige Vergütung vereinbart werden.
Wie finde ich einen geeigneten Fördermittelberater?
Einen geeigneten Berater finden Sie über Empfehlungen, Branchenverbände, Kammern oder spezialisierte Online-Plattformen.
Welche Erfahrungen und Qualifikationen sollte ein Fördermittelberater haben?
Ein Fördermittelberater sollte fundierte Kenntnisse der Förderlandschaft, Erfahrung in der Antragstellung und erfolgreiche Referenzen vorweisen können.
Gibt es Erfolgsberichte von Unternehmen, die Fördermittel erhalten haben?
Ja, viele Förderstellen und Berater veröffentlichen Erfolgsberichte und Fallstudien, die Beispiele erfolgreicher Fördermittelprojekte zeigen und als Inspiration dienen können.